Finanzamt nutzt Google-Earth

VonHorn

Finanzamt nutzt Google-Earth

Die Möglichkeiten des Internets werden verstärkt von dem Finanzamt genutzt. In einem Fall, in welchem der Steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärte, ergaben sich bezüglich der Nutzung eines Wintergartens durch den Mieter Unklarheiten. Diese Unklarheiten wurden von dem Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt plausibel erläutert, dennoch nutzte die Sachbearbeiterin des Finanzamts das Internet, um die Angaben des Steuerpflichtigen zu überprüfen.

Dabei überprüfte sie mittels Google-Earth, wie die Örtlichkeiten tatsächlich sind und konnte dabei feststellen, dass die zunächst plausiblen Angaben des Steuerpflichtigen nicht mit den Gegebenheiten vor Ort übereinstimmten. Sie informierte ihren Vorgesetzten, der sich dazu entschloss, eine Überprüfung direkt vor Ort vorzunehmen.

Gegen den Steuerpflichtigen wurde ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Urkundenfälschung eingeleitet, da er außerdem eine fingierte Vereinbarung mit dem Mieter bezüglich der Nutzung des Wintergartens dem Finanzamt vorgelegt hatte.

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Rechtsanwalt / Steuerberater / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Insolvenzrecht / Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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