Tagesarchiv21. Dezember 2017

VonHorn

Besonderheiten des Steuerstrafrechts

Bei dem Steuerstrafrecht handelt es sich um sogenanntes Blankett-Strafrecht, so dass es für die Rechtsverteidigung, neben strafrechtlichen Kenntnissen, vertiefte steuerrechtliche Kenntnisse erfordert.

Für die Höhe der Strafe spielt die Höhe der hinterzogenen Steuern eine maßgebliche Rolle. Daher ist die Abwehr von hohen Steuernachzahlungen durch die Straftat durch Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten wichtig. Dies setzt ebenfalls ein solides und kompetentes steuerrechtliches „Know-how“ des Verteidigers voraus.

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