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VonHorn

Besonderheiten des Steuerstrafrechts

Bei dem Steuerstrafrecht handelt es sich um sogenanntes Blankett-Strafrecht, so dass es für die Rechtsverteidigung, neben strafrechtlichen Kenntnissen, vertiefte steuerrechtliche Kenntnisse erfordert.

Für die Höhe der Strafe spielt die Höhe der hinterzogenen Steuern eine maßgebliche Rolle. Daher ist die Abwehr von hohen Steuernachzahlungen durch die Straftat durch Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten wichtig. Dies setzt ebenfalls ein solides und kompetentes steuerrechtliches „Know-how“ des Verteidigers voraus.

Wir können Ihnen im Rahmen unseres Beratungsangebots eine vorläufige Einschätzung Ihres Rechtsfalls erteilen:

Sie haben dringende Fragen oder möchten Ihren Fall prüfen lassen. Kostenlose telefonische Erstberatung!

Senden Sie mir eine Email mit Ihrer Telefonnummer an:

oliver.horn[at]rechtsanwalt.biz 

oder rufen Sie unter 07132 36 99 00 an!

Ich melde mich bei Ihnen innerhalb der nächsten 24 Sunden!

 

 

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