Selbstanzeige wegen der Gefahr der Entdeckung?
Häufig entscheiden sich Steuerpflichtige Selbstanzeige vorzunehmen, wenn sie die Entdeckung der Tat fürchten, etwa weil eine Scheidung bevorsteht und der Ehegatte von der Hinterziehung weiß oder man sich von einem Mitarbeiter trennen will, der an der Steuerhinterziehung beteiligt war.
Nachfolgende Indizien sprechen für eine Selbstanzeige wegen der Gefahr der Entdeckung: