Der Gesetzgeber hat mit der ab 1.1.2018 möglichen Kassenprüfung, der Finanzverwaltung ein neues Werkzeug der Steuerkontrolle gegeben.
Der neu gefasste § 146b AO ermöglicht die zeitnahe Aufklärung von steuererheblichen Sachverhalten insbesondere die ordnungsgemäße Erfassung von Geschäftsvorfällen mittels elektronischer Aufzeichnungssystemen oder offenen Ladenkassen.
Durch die Kassen-Nachschau können Amtsträger der Finanzbehörde zur Prüfung der Aufzeichnungen von Kasseneinnahmen und -ausgaben ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung die Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein könnten.